Zeugnis gemäß FK-V, BGBl. II Nr. 13/2007
Die Basis für den Begriff des Berufstauchers und Berufstauchlehrers bildet die positiv abgeschlossene Prüfung gemäß dem staatlichen Ausbildungsweg. Diese berechtigt letzteren Ausbildungen über das Sporttauchniveau hinaus durchzuführen und auch zu zertifizieren. Die Prüfung gemäß FK-V für Berufstaucher und Berufstauchlehrer Anwärter findet im Zuge des Tauchlehrerseminars des EOBV statt. Die FK-V Prüfung kann auch gesondert von der TL-Prüfung erbracht werden (Berufstaucher Ausbildung). Ein Tauchlehrer Status beim EOBV ist für die Zertifizierung als Signalperson, Arbeits-, Forschungs, oder Ingenieurtaucher nicht zwingend vorgeschrieben. So nutzen bspw. Berufstaucher diese Möglichkeit um lediglich die gesetzlichen Vorgaben für ihre Berufssparte zu erfüllen. Hierbei entfällt jedoch der Status als Tauchlehrer, sofern die erforderlichen Fertigkeiten nicht im Zuge des gesamten TL-Seminars abgeprüft oder äquivalent nachgewiesen werden.
Der Nachweis der Fachkenntnisse gilt für Dienst/Arbeitgeber sowie für Dienst/Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmer- oder Bedienstetenschutzgesetzes bzw. der Gleichstellung (Äquivalenz). Das bedeutet u.a. das nicht nur Berufstaucher im Sinne von Bau- und Industrietaucharbeiten in diese Regelungen fallen, sondern auch Taucher auf Bundesebene, Einsatztaucher der Hilfsorganisationen sowie Tauchlehrer und Tauchlehrerinnen welche ihre Tätigkeiten in einem Dienstverhältnis ausüben (z.B. Anstellung als Taucher bei einer Tauchbasis) und/oder Tauchausbildungen über das Maß der Sporttauchausbildung hinaus durchführen. Dieser Ausbildungsstand ist als zeitgemäßer Standard im Bereich der Tauchausbildung anzusehen.