Signalperson
Die Ausbildung zur Signalperson erfolgt im Rahmen des TL- Seminars bzw. FK-V Moduls unter direkter Aufsicht des Ausbildungsleiters.
Voraussetzung ist die absolvierte EOBV 4 Stern **** Ausbildung oder eine äquivalente Ausbildung. Die Unterrichtseinheiten gemäß Fachkenntnisnachweis-Verordnung (c), FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007, müssen nachgewiesen werden.