Taucharbeiten
Im Sinne der Tauchausbildung gelten in Österreich folgende Berufsziele:
- Signalperson (Leinenmann)
- Forschungstaucher
- Taucher für allgemeine Taucharbeiten
- Berufstauchlehrer
In Österreich gilt die Erfüllung der vorgegebenen Ausbildungskriterien und die positiv abgeschlossene Prüfung vor einer Prüfungskommission einer staatlich ermächtigten Ausbildungseinrichtung rechtlich als Berufsausbildung (Zeugnisse gemäß der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007).
Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten in diesem Berufsfeld finden sich in der Druckluft- und Taucherarbeiten-Verordnung sowie in der Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) welche für Weisungsempfänger sowie Weisungsgeber ihre Gültigkeit finden.