3*** Taucher
Selbstständiger Taucher gem. ISO 24801-2 mit zusätzlichen Ausbildungen
Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung zum Taucher 3*** ist die Fähigkeit, Tauchgänge bis 30m sicher und kontrolliert zu absolvieren.
Berechtigung
Der Taucher 3*** hat die Berechtigung weltweit selbständig mit einem Taucher 2** oder höher zu tauchen und diese Tauchgänge zu führen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist der erfolgreich absolvierte 2**-Kurs oder eine äquivalente Ausbildung sowie die Behandlung der Sonderthemen
- Rettungstauchen
- Tieftauchen
- Trockentauchen
- Strömungstauchen
Dazu müssen inkl. der Spezialkurse mindestens weitere 40 Tauchgänge absolviert sein.
Anforderung
Schwerpunkt der Ausbildung liegt neben dem Bereich „Vorbereitung zur Gruppenführung“ im Bereich „Tieftauchen“ bis 30m, den Gefahren der Dekompression und Einhaltung der Dekostufen.
- EineTauchgruppe sicher unabhängig von den Sichtverhältnissen mit und ohne Kompass zum Ausgangspunkt zurückführen
- Mit einem Partner aus einem Tiefenbereich bis 30m sowohl mit Oktopus- als auch mit Wechselatmung sicher an die Oberfläche zurückkehren
- Einen bewusstlosen Taucher aus 15m bergen
- 1500m mit voller Ausrüstung an der Oberfläche schnorcheln
- 50m Streckentauchen
- Ein in 10 m Tiefe liegendes Tauchgerät antauchen und anlegen
- 60 sec den Atem unter Wasser anhalten
Neben der Kenntnis aller für das Tauchen relevanten Gesetze aus Physik und Medizin und deren praktische Umsetzung muss er über die Funktionsweise von Automaten und Kompressor Bescheid wissen und sie erklären können.
Er muss sich im Klaren sein, dass – ausgenommen Tauchgänge mit einem Tauchlehrer 2* oder höher – er bis zu einer Tiefe von 30m ausgebildet ist und das einzuhalten ist. Darüber hinaus trägt er die Verantwortung über niedriger brevetierte Taucher während eines Tauchgangs.