1* Taucher
Beaufsichtigter Taucher gem. ISO 24801-1 (vormals EN 14153-1)
Ziel
Ziel der Ausbildung zum Taucher 1* ist die Fähigkeit selbständig mit sich und der Ausrüstung während eines Standardtauchgangs (z.B. Urlaubstauchgangs) im Bereich bis max. 12m ohne Probleme mit den Anforderungen fertig zu werden.
Dazu zählen selbständiges Tarieren, sicheres Reagieren auf die Zeichen des Tauchgangführers, sicheres Ausblasen der Maske, sicheres Wechseln auf Oktopusatmung oder im Bedarfsfall Wechseln auf Wechselatmung, Beherrschung der Unterwasserzeichen, Bergen eines Bewusstlosen aus 5m Tiefe, mindestens 4 Tauchgänge sind zu absolvieren.
Berechtigung
Der Taucher 1* hat die Berechtigung, weltweit mit einem Taucher **** oder höher zu tauchen.
Er muss sich im Klaren sein, dass – ausgenommen Tauchgänge mit einem Tauchlehrer 2* oder höher – er bis zu einer Tiefe von 12m ausgebildet ist – und das einzuhalten ist.
Voraussetzungen
- Mindestalter 14 Jahre
- Ärztliches Attest
Anforderungen
- Selbständiges Tarieren
- Sicheres Reagieren auf die Zeichen des Tauchgangführers
- Sicheres Ausblasen der Maske
- Sicheres Wechseln auf Oktopusatmung oder im Bedarfsfall Wechseln auf Wechselatmung,
- Beherrschung der Unterwasserzeichen
- Bergen eines Bewusstlosen aus 5m Tiefe
- 500m mit voller Ausrüstung an der Oberfläche schnorcheln
- 30m Streckentauchen
- ein in 5m Tiefe liegendes Tauchgerät antauchen und anlegen
- 30sec den Atem unter Wasser anhalten zu können.
Ein 1*-Taucher muss seine Ausrüstung richtig zusammenbauen können, auf ihre Funktion überprüfen und auf etwaige Fehler überprüfen können, ohne sie jedoch beheben zu müssen.
Theoretisch muss er über die wichtigsten physikalischen und medizinischen Grundlagen Bescheid wissen und ihre Auswirkungen auf den Körper während eines Tauchgangs kennen und sich entsprechend verhalten.