Arbeitstauchen
Machen Sie Ihr Hobby zum Beruf.
Als staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung verfügen wir über das Recht Zeugnisse im Sinne der Fachkenntnisnachweis-Verordnung, FK-V, Bundesgesetzblatt, BGBI. II Nr. 13/2007, für Arbeitstaucher für allgemeine Taucharbeiten, Ingenieurs- und Forschungstaucharbeiten sowie für die Tätigkeiten als Signalperson auszustellen.
Für nähere Informationen nehmen Sie bitte direkten Kontakt mit unserer Geschäftsstelle auf.